Sandra Kaiser.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht und
Fachanwältin für Erbrecht

Ich bin seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Hamburger Kanzlei auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung sowie Insolvenz- und Sanierungsberatung tätig.

Später verlagerte ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Familienrecht und wurde im April 2010 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.

 

Seitdem bin ich schwepunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und kümmere mich hier um sämtliche Fragen rund um Trennung und Scheidung sowohl in außergerichtlichen, als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie um die Beratung im Hinblick auf den Abschluss von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.

 

Mein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Seit dem Jahr 2022 bin ich Fachanwältin für Erbrecht. Im Rahmen meiner erbrechlichen Tätigkeit betreue ich meine Mandanten insbesondere bei der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, als auch im Erbscheinsverfahren und bin beratend u.a. im Hinblick auf die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie zum Thema lebzeitige Schenkung tätig.

zUR pERSON

Geboren in Hamburg, verheiratet, zwei Kinder

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck
  • 2003 - 2005 Rechtsanwälte Zeuner & Rechel,Hamburg
  • 2005 - 2011 WZR Rechtsanwälte, Hamburg
  • seit 2010 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2012 - 2014 Partnerin der Kanzlei Bitter, Wedel
  • seit 2015 Partnerin der Kanzlei Wassmann, Oehlert, Kaiser, Wedel, seit Oktober 2020: Kanzlei am Rathaus
  • seit 2022 Fachanwältin für Erbrecht

Mitgliedschaft

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein