Ich bin seit dem Jahre 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Hamburger Kanzlei auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung sowie Insolvenz-
und Sanierungsberatung tätig.
Später verlagerte ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Familienrecht und wurde im April 2010 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.
Seitdem bin ich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und kümmere mich hier um sämtliche Fragen rund um Trennung und Scheidung sowohl in außergerichtlichen, als auch in
gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie um die Beratung im Hinblick auf Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Mein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Hier betreue ich meine Mandanten insbesondere im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, der Geltendmachung oder Abwehr von
Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Feststellung der Erben im Erbscheinsverfahren.
Geboren in Hamburg, verheiratet, zwei Kinder
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein