Familienrecht.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist die emotionale Belastung oftmals sehr groß. Damit Sie sich in einer solcher Situation nicht auch noch mit den rechtlichen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung auseinandersetzen müssen, kümmern wir uns für Sie um Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, der Auseinandersetzung vorhandenen Vermögens sowie Fragen des Zugewinnausgleichs, damit Sie die finanziell richtigen Entscheidungen treffen und Fehler, die Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden könnten, vermeiden. 

Daneben kümmern wir uns auch um Fragen und Streitigkeiten des Kindschaftsrechts, also um das Umgangs- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Gerne sind wir auch dann beratend für Sie da, wenn Sie sich unabhängig von einer Trennung oder Scheidung über die Erstellung eines Ehevertrages beraten lassen wollen, um Vermögens- und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln und auf diese Weise Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen von Gesetzesänderungen zu vermeiden. Die Ausarbeitung solcher Eheverträge, die nach den Bedürfnissen unserer Mandanten erstellt werden, gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten.


Dabei sind wir vorrangig darum bemüht, einvernehmliche und faire Lösungen für Sie und Ihre Familie zu erzielen. Falls es notwendig ist, vertreten wir Ihre Interessen in allen familiengerichtlichen Angelegenheiten mit Entschlossenheit und Nachdruck natürlich auch gerichtlich.

Wenn Sie entsprechenden Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf haben, setzen Sie sich gerne mit uns zwecks Vereinbarung eines Beratungstermins in Verbindung.

Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Sandra Kaiser
Fachanwältin für Familienrecht