Arbeitsrecht

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Wir sind eine Kanzlei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das passt zusammen, denn nur, wer die Interessen und Ziele beider Seiten kennt, kann dem  jeweiligen  Mandanten die bestmögliche Vertretung garantieren. Jede Seite hat ihre eigenen Interessen. Diese mit Ihnen herauszufinden und für Sie lösungsgerecht umzusetzen, ist unser Anliegen. 

 

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass wir spezielle vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht erworben und nachgewiesen haben. Bedingung für den Titel des Fachanwaltes ist, dass eine kontinuierliche Fortbildung jährlich betrieben und nachgewiesen werden muss.  Wir sind beide  seit über zehn  Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und verfügen über umfassende Erfahrung, von der Sie profitieren werden. 

 

Individuelles Arbeitsrecht

Zum individuellen Arbeitsrecht gehört  die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Kündigungen, bei Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Abmahnungen sowie auch die Vertretung beim Aushandeln von Abfindungen, und die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen, außerdem die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen leitender Angestellter sowie die Vertretung juristischer Personen.

 

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer können sich im Falle einer Kündigung folgende Fragen stellen, die wir Ihnen gerne beantworten.

  • Kann ohne vorherige Abmahnung wirksam gekündigt werden?
  • Hat der Gekündigte einen Anspruch auf eine Abfindung?
  • Kann einem krankheits- oder urlaubsbedingt abwesenden Arbeitnehmer gekündigt werden?
  • Hätte der Betriebsrat beteiligt werden müssen?
  • Hätten weitere Institutionen, wie beispielsweise das Integrationsamt  beteiligt werden müssen?

Gerne prüfen wir Ihr Zeugnis oder Ihren Arbeitsvertrag. Arbeitgebern empfehlen wir,  die ggf. seit Jahren verwendeten Arbeitsverträge durch uns auf den neuesten Stand bringen zu lassen.  

 

Weitere Themenbereiche des Arbeitsrechts sind:

  • Mutterschutz und Elternrechte
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Zeugniserteilung
  • Lohnfortzahlung

Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Themen des individuellen Arbeitsrechts sind

Rechtsanwalt Mathias Oehlert 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

oder

Rechtsanwältin Bettina Brunswick

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst Fragestellungen aus dem Betriebsverfassungsrecht und dem Tarifvertragsrecht, insbesondere die Beratung und Schulung von Betriebsräten über die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen oder Kündigungen.  Auch bei den Themen Sozialplan, Interessenausgleich und Beschlussverfahren ist Rechtsanwalt Mathias Oehlert Ihr Ansprechpartner. 

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Mathias Oehlert

Fachanwalt für Arbeitsrecht