Verkehrsrecht.

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können sich verschiedene Problemfelder eröffnen, da dieses Rechtsgebiet Fragestellungen aus verschiedenen anderen Gebieten des Rechts beinhaltet.

 

Für den auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt sind Kenntnisse im Vertrags- und Schadenrecht, im Straf- und Bußgeldrecht sowie im Verwaltungsrecht notwendig, um die Mandanten umfangreich und zielführend beraten zu können.

Darüber hinaus sind Kenntnisse im Bereich der medizinischen Auswirkungen eines Verkehrsunfalls sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge für eine erfolgsbringende Beratung der Mandanten unerlässlich.

 

Ich helfe Ihnen insbesondere bei Problemen in folgenden Bereichen:

 

  • Verkehrsvertragsrecht (Kauf, Gewährleistung, Leasing etc.)
  • Verkehrsschadensrecht (Unfallabwicklung, Sach- u. Personenschaden, Schmerzensgeld etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr)
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, drohende Fahrverbote etc.)
  • Verkehrsversicherungsrecht (Kasko- und Haftpflichtversicherung etc.)

 

Für Fragen rund um das Verkehrsrecht mit all seinen Themenbereichen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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